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OLG Köln, 19.01.1982 - 21 UF 126/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Schuldverpflichtungen des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichteten
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1601, 1602, 1603; ZPO §§ 850c, 850d
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; gesteigerte Leistungspflicht; Berücksichtigung von Schuldverpflichtungen gegenüber nicht bevorrechtigten Drittgläubigern. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 850c; ZPO § 850d
Berücksichtigungen von Schuldverpflichtungen des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichteten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 09.07.1981 - 304 F 336/80
- OLG Köln, 19.01.1982 - 21 UF 126/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 1105
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.1982 - 21 UF 126/81
Endlich muß bei der Beurteilung dessen, in welchem Umfange nicht bevorrechtigte Gläubigerforderungen vorweg abzüglich berücksichtigt werden können, auch danach gefragt werden, wie sich der Unterhaltsschuldner verständigerweise bei Fortdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft verhaIten haben würde (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 598/80 -). - BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80
Errechnung des Regelunterhalts
Auszug aus OLG Köln, 19.01.1982 - 21 UF 126/81
Ausgehend von den Rechtsgrundsätzen, die der Bundesgerichtshof zur Problematik des sog. Zählkind-Vorteils entwickelt hat (vgl. BGH in FamRZ 1981, 26 ff.; FamRZ 1981, 650 ff.), ist der Senat der Ansicht, daß zugunsten des Beklagten von den vorstehend angeführten Tabellensätzen die Hälfte des anteilig auf die Kläger entfallenden, erhöhten Kindergeldes abzusetzen ist. - BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 582/80
Berechnung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - …
Auszug aus OLG Köln, 19.01.1982 - 21 UF 126/81
Ausgehend von den Rechtsgrundsätzen, die der Bundesgerichtshof zur Problematik des sog. Zählkind-Vorteils entwickelt hat (vgl. BGH in FamRZ 1981, 26 ff.; FamRZ 1981, 650 ff.), ist der Senat der Ansicht, daß zugunsten des Beklagten von den vorstehend angeführten Tabellensätzen die Hälfte des anteilig auf die Kläger entfallenden, erhöhten Kindergeldes abzusetzen ist. - OLG Karlsruhe, 08.04.1981 - 16 UF 133/80
Auszug aus OLG Köln, 19.01.1982 - 21 UF 126/81
Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner vom Beklagten zur Rechtfertigung der Berufung angeführten Entscheidung (FamRZ 1981, 548 ff.) den gegenteiligen Standpunkt vertreten hat, vermag der Senat sich dieser Auffassung nicht anzuschließen.